
Drei Wege in die anwaltliche Selbständigkeit — unter dem starken Dach von SP28.
Alle Modelle bieten Ihnen die Vorteile eines großen Kanzleinetzwerks, mit individuell anpassbaren Konditionen.
SP-Partnerkanzleien sind meist in Ballungszentren mit vielen Firmen angesiedelt. Juniorpartner und selbstständige Partner haben keinen Anteil (non equity / keine Beteiligung) am Vermögen der Gesellschaft, dafür aber auch keine Gründungskosten. Sämtliche Kosten werden von SP getragen.
Anwälte, die ohne Risiko als Juniorpartner (Non-Equity-Partner) bei SP einsteigen, um danach entweder Seniorpartner zu werden oder sich unter dem Schirm des großen Briefkopfes selbständig zu machen.
SP kann es in jeder Kleinstadt, sogar in Stadtteilen geben. Sie zahlen nur einen geringen Teil des Umsatzes an den Lizenzgeber. Sämtliche anderen Honorare verbleiben beim Lizenznehmer. Als Startpaket gibt es eine Online-Präsenz, einen Businessplan und Betreuung für Marketing.
Anwälte, die unter dem Schirm einer großen Kanzlei direkt den Schritt in die Selbständigkeit ohne Gründungskosten wagen möchten.
Beteiligungskanzleien bei SP haben immer eine spezielle, fachliche oder regionale Ausrichtung in Form einer „Boutique" (z.B. Baurecht). Der Anwalt, der als Gesellschafter einsteigt, wird Geschäftsführer der neuen GmbH. Beteiligt an der neu zu gründenden Kanzlei sind der Geschäftsführer und SP28 zu je 50%. Ein Ausstieg ist möglich durch den Verkauf der Anteile.
Anwälte, die sicher unter dem Dach von SP in die Selbständigkeit gehen möchten.